Dienstag, 7. Februar 2012

Arbeitsgericht - " Überraschung!"

Mitte November hatte mein Freund bei einer großen Baumarktkette eine Festanstellung bekommen - und wir waren vor Freude beide aus dem Häuschen. Nicht nur, das er direkt für mindestens 5 Jahre einen gesichtern Arbeitsplatz zugesagt bekommen hat, nein, auch die 3-monatige Probezeit war in Ordnung, da mein Freund das letzte Mal vor 10 Jahren krankgemeldet war (wir sahen also die Sache schon als sicher an, das er den Job fest im Säckel hatte); monatliches Festeinkommen, 5 Tage/Woche... wie gesagt, wir haben uns sehr gefreut!

Doch es kommt ja immer anders als man denkt: die Baumarktkette rückt den Lohn nicht raus. Zuerst hieß es - da sein Lohn auf mein Konto gezahlt werden soll, da er (noch) kein eigenes Konto hat - das sein Geld versehentlich auf den falschen Namen angewiesen worden sei. Die Kasse buchte das Geld umgehend zurück, und zwei Wochen später teilte man meinem Freund telefonisch (aus der Buchhaltung) mit, das sich der Sache sofort - also noch an diesem Tag (es war ein Mittwoch oder Donnerstag) - angenommen und der Lohn direkt neu angewiesen werden würde. Weitere 3 (!) Wochen später - das Geld war immer noch nicht da, und es war Anfang Januar - wurde ihm erneut telefonisch mitgeteilt, das man sich sofort um die Angelegenheit kümmern würde. Man hätte ihm den Lohn noch gar nicht angewiesen, da er in einem anderen Ordner, nämlich unter den "Probezeit-Angestellten" geführt würde. Die Kontodaten wurden abgeglichen - fertig.

Mittlerweile ist die erste Februarwoche verstrichen und es hat sich noch immer kein Geld auf meinem Konto eingefunden. Abgesehen von der Tatsache, das dies nun doch ganz gut war, da sonst dieses Geld auch gestohlen worden wäre (siehe "Skimming")... Aber darum geht es jetzt nicht. Mein Freund hat sich dann letzte Woche - auf mein stetiges Drängen hin - endlich mit dem Arbeitsgericht in Verbindung gesetzt. Und gestern war der Termin zum ersten Gespräch.
Was nun daran die Überraschung war? Mein Freund grinste, als er mir die Neuigkeiten mitteilte. Sein "neuer" Anwalt ist eben der Anwalt, der seine Anwältin auf dem Sozialgericht vertreten hatte (als diese aus familiären Gründen eine Auszeit hatte nehmen müssen). Bei der Sozialgerichts-Klage ging es um eine Klage gegen die Arge Idstein, die den Antragstellern das Arbeitslosengeld vorenthielt und nicht zahlte.
Kommentar des Anwalts: "Bereiten Sie sich auf eine Kündigung vor, wenn ich meine Anrufe getätigt habe."
Der Kommentar meines Freundes: "Von mir aus! Was will ich bei einem Arbeitgeber, der mir den Lohn nicht zahlen will?"
Zumal es dann eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers wäre, diese muß begründet sein - denn die Probezeit ist in einer Woche rum. Und bis dahin ist mein Freund krankgeschrieben - nicht nur auf meinen Rat und den seiner Ärztin hin (wie ebenfalls schon an anderer Stelle erwähnt), sondern nun auch auf dringendes Anraten des Anwaltes.

Ich bin ein zwiegespaltener Mensch - ich sehe immer beide Seiten der Medaille. Einerseits wäre es natürlich schon gut, wenn mein Freund weiterhin den Job behalten könnte und alles endlich einen geregelten Gang gehen könnte. Andererseits bin ich gegen jegliche Form der Ungerechtigkeit. Mein Gerechtigkeitssinn ist so stark ausgeprägt, das ich mich selber schon sehr oft in meinem Leben gemaßregelt und zur Vernunft gezwungen habe. Für einen Arbeitgeber somit auch nur einen Finger krumm machen, der seit Monaten mit faulen Ausreden kommt und nicht fähig ist, den Lohn zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt pünktlich (!) anzuweisen - dem hätte ich schon lange das Arbeitsgericht auf den Hals gehetzt! Und ich bin ein durch und durch gutmütiger Mensch - aber mein Freund anscheinend noch viel mehr.

Fakt ist*: vor 3 Jahren (2009) wurde ein BGH-Urteil gefällt, in dem es heißt, das eine Transaktion zwischen zwei Kreditinstituten maximal (!) drei - in Zahlen 3 - Tage* in Anspruch nehmen darf! Wenn die Transaktion zwischen zwei Konten des selben Kreditinstitutes stattfinden soll, muß diese taggleich (!) abgeschlossen sein (max. 24 Stunden später)! Auch Kreditinstitute, die in unterschiedlichen Bundesländern sitzen, müssen diese innerhalb der 4-tägigen* Frist abgeschlossen sein.
*= hier gelten die Banktage! Wird eine Überweisung Freitags eingereicht, muß sie Mittwochs auf dem Konto gebucht sein, da das Wochenende nicht als Banktag zählt!
Hier weitere Informationen! (◄ klick)

Fazit: ein Rausreden seitens des Arbeitsgebers (nach dem Motto "das dauert eben bei der Bank ein bißchen länger...") hat weder Gültigkeit, noch eine gesetzliche Grundlage! Sobald solche Zahlungsverzögerungen zur Normalität werden, sollte das Arbeitsgericht eingeschaltet werden! Lachhaft in unserem Fall: die Bank des Arbeitsgebers sitzt in Mainz (Rheinland-Pfalz) und meine Sparkasse hat ihren Sitz in Wiesbaden (Hessen). Man kann schon fast "rüberspucken", denn die beiden Landeshauptstädte liegen direkt nebeneinander auf der jeweils gegenüberliegenden Rheinseite. Wirklich lächerlich.

Spätestens Mittwoch jedenfalls wird der Anwalt sich melden. Hoffen wir, das es gute Neuigkeiten sind!


*wie ich es schon mehr als ein Mal geäußert habe und heute diese Aussage auch von dem Anwalt bestätigt wurde!

Zur Info: beim Sozial- wie Arbeitsgericht arbeiten pro-bono-Anwälte. Die Beratung wie auch Vertretung kostet den Mandanten selber nichts. Die Gebühren für diese Anwälte übernimmt die Staatskasse. Nicht scheuen sich aus Geldmangel an die jeweils zuständige Amtsform zu wenden! Die Beratungen sind kompetent und menschlich. Niemand wird einfach weggeschickt, ohne die Möglichkeiten erklärt zu bekommen, die er hat!

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